Was ist eine Feuerwehr?

Die Feuerwehr

Der Begriff der Feuerwehr wird im Feuerwehrgesetz des Landes Baden-Württemberg definiert. Danach ist die Feuerwehr eine gemeinnützige, der Nächstenhilfe dienende Einrichtung der Gemeinde. Träger der Feuerwehr Willstätt ist die Gemeinde Willstätt. Im Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg wird das folgendermaßen geregelt:
„… Jede Gemeinde hat auf ihre Kosten eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr mit einem geordneten Lösch- und Rettungsdienst aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten. Sie trägt auch die Kosten der Aus- und Fortbildung und Einsätze, soweit nichts anderes bestimmt wird. …“

Aufgaben der Feuerwehr

Die Aufgaben der Feuerwehr sind im Feuerwehrgesetz des Landes Baden-Württemberg klar geregelt:

„… Die Feuerwehr hat bei Schadenfeuer (Bränden) und öffentlichen Notständen, die durch Naturereignisse, Einstürtze, Unglücksfälle und dgl. verursacht sind, Hilfe zu leisten und den einzelnen und das Gemeinwesen vor hierbei drohenden Gefahren zu schützen. Im übrigen hat die Feuerwehr zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen technische Hilfe zu leisten. …“

„… Die Feuerwehr kann auch bei anderen Notlagen zur Hilfeleistung für Menschen und Tiere und zur Hilfeleistung für Schiffe herangezogen und mit Maßnahmen der Brandverhütung, insbesondere mit dem Feuersicherheitsdienst in Theatern, Versammlungen, Ausstellungen und auf Märkten, beauftragt werden. …“

Die Aufgaben der Feuerwehr werden in Pflicht- und Kannaufgaben eingeteilt:
Pflichtaufgaben

Löschen von Bränden

Hilfeleistung bei öffentlichen Notständen und Schutz den Einzelnen und das Gemeinwesens vor drohenden Gefahren

Leistung von Technischer Hilfe bei Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen

Kannaufgaben

Hilfeleistung für Mensch und Tier bei Notlagen

Hilfeleistung für Schiffe

Gut zu wissen:
Kannaufgaben sind im Gegensatz zu den Pflichtaufgaben für den Verursacher grundsätzlich kostenpflichtig. In bestimmten Fällen, z.B. bei Härtefällen oder Bagatellen kann die Gemeinde aber auch auf die Berechnung der Kosten verzichten.

Willstätt

Am Mühlplatz 1, 77731 Willstätt